Schmerzensgeld-Tabelle nach Datenschutz-Grundverordnung Höhe der Schadensersatzansprüche aus aktuellen Urteilen bei Verstößen gegen die DSGVO

Schmerzensgeld-Tabelle nach Datenschutz-Grundverordnung

Nach Artikel 82 Abs. 1 Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Grundsätzlich sind alle zurechenbaren Nachteile, die der Geschädigte an seinem Vermögen oder sonstigen rechtlich geschützten Gütern erleidet, ersatzfähig.

Diese Webseite möchte einen Überblick geben, in welcher Höhe schätzungsweise Schmerzensgeldansprüche wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend gemacht werden können. Teilweise wird auf Rechtsprechung verlinkt, die sich mit ähnlichen Datenschutz-Verstößen auseinandergesetzt hat.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist jedoch immer der konkrete Einzelfall maßgeblich. Bußgelder der Landesdatenschutzbehörden bilden nur bedingt einen Anhaltspunkt, da sie zuvorderst Sanktionscharakter haben, wohingegen der Schmerzensgeldanspruch eine Genugtuungsfunktion hat. Vielmehr gilt: Je tiefgreifender der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ist, desto höher fällt der immaterielle Schaden aus.

Vermuten Sie, dass Ihre Rechte verletzt wurden, dann empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei der GOT PRIVACY Datenschutzberatung.

Außerdem möchte ich Sie einladen, mir Ihre Urteile zur (anonymisierten) Veröffentlichung zu schicken, damit diese Übersicht stetig weitergeführt werden kann.

VerstoßSchmerzensgeldUrteil
Unerwünschte Werbe-E-Mail50 – 100 EuroAG Diez, Urt. v. 7.11.2018, Az. 8 C 130/18
Unerlaubte Verarbeitung von besonders sensiblen personenbezogenen Daten nach Art. 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung etc.)5.000 – 15.000 EuroOLG Köln, Urt. v. 30.09.2016, Az. 20 U 83/16 (wegen unerlaubter Weitergabe an Dritten)
Unerlaubter Anruf zu Zwecken der Direktwerbung50 – 100 Euro
Verstoß gegen Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO50 – 100 Euro
Passwörter im Klartext veröffentlicht1.000 – 2.500 Euro
E-Mail-Adresse im offenen Verteiler statt in BCC500 - 1.000 Euro
Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, die geeignet sind, Ehre und beruflichem Ruf zu schaden50.000 EuroEuG, Urt. v. 08.07.2008, Az. T-48/05
Unzulässige Videoüberwachung1.000 – 10.000 EuroHessisches LAG, Urt. vom 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09 (i.H.v. 7.000 Euro)
EGMR, Entscheidung v. 28.11.2017 - 70838/13 (i.H.v. 1.000 Euro)
Veröffentlichung von Fotos/ Abbildungen/ Videos natürlicher Personen ohne Einwilligung 1.000 – 10.000 EuroLG Frankfurt, Urt. v. 13.09.2018, Az. 2-03 O 283/18
Veröffentlichung von Namen natürlicher Personen ohne Einwilligung1.000 – 8.000 EuroLG Köln, Beschluss v. 23.12.2019, Az. 28 O 482/19
Löschungsrecht nach Art. 17 DSGVO nicht nachgekommen500 – 1.000 Euro
Keine ausreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO1.000 – 2.000 Euro
Nichtbeachtung des Transparenzgebots nach Art. 12 DSGVO250 – 500 Euro
Kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Dritten nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen2.500 – 5.000 Euro
Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO nicht nachgekommen250 – 500 Euro
Berichtigungsrecht nach Art. 16 DSGVO nicht nachgekommen250 – 500 Euro
Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO nicht nachgekommen250 – 500 Euro
Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO nicht nachgekommen1.000 – 2.000 Euro
Ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen (Art. 22 DSGVO)1.000 – 5.000 Euro